Zur Einreichung eines Bürgerbegehrens benötigen wir etwa 15.000 gültige Unterschriften. Unterschreiben können alle EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die ihren Erstwohnsitz in Duisburg haben.
Nach Erreichen der notwendigen Zahl an Unterschriften wird das Bürgerbegehren dem Rat der Stadt Duisburg zur Beratung vorgelegt. Stimmt der Rat dem Begehren zu, wird unsere Forderung auf den Weg gebracht und ein externer Sachverständiger beauftragt, einen Klimaaktionsplan für Duisburg zu erstellen.
Sollte der Rat das Begehren ablehnen, käme automatisch das Instrument eines Bürgerentscheids zum Tragen, idealerweise am 15. Mai 2022, dem Tag der Landtagswahl. Stimmen die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich mit „Ja“, wäre die Stadt verpflichtet, den Entscheid umzusetzen. Zusätzlich müssen mindesten 10 % der Stimmberechtigten mit Ja gestimmt haben.

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt in § 26 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Bei Gemeinden mit bis zu 500.000 Einwohner*innen benötigt ein Bürgerbegehren 4 % der Wahlberechtigten.

Hier findet Ihr den Paragraphen der Gemeindeordnung:

GO NRW § 26